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   OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93   

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OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93 (https://dejure.org/1994,7639)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.09.1994 - 3 U 296/93 (https://dejure.org/1994,7639)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. September 1994 - 3 U 296/93 (https://dejure.org/1994,7639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch satirisch-künstlerische Darstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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  • OLG Hamburg, 09.12.1993 - 3 U 170/93

    Freiräume und Grenzen politischer Karikatur und Satire

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93
    Mit Beschluss vom 31. März 1993 untersagte in dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren gleichen Rubrums das Landgericht Hamburg der Beklagten das Vertreiben der ...-Ausgabe Nr. 4/1993 und des Plakats mit jener Titelseite sowie das Werben mit der Anzeige ("Ablichtung B"); mit Urteil vom 07. Mai 1993 wurde die einstweilige Verfügung vom Landgericht bestätigt (324 O 259/93), mit Urteil des Senats vom 9. Dezember 1993 wurde die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen (3 U 170/93).

    Das - berechtigte - gerichtliche Vorgehen des Klägers gegen die ...-Ausgabe Nr. 4/1993 (Verfügungsverfahren Senat 3 U 170/93) werde als NS-Bücherverbrennung unter seiner Beteiligung gebranntmarkt; eine tatsächliche Behinderung der Heftauslieferung habe es im Übrigen nicht gegeben.

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf die vorbereitenden Schriftsätze der Parteien, auf die überreichten Anlagen sowie auf die beigezogene Akte 3 U 170/93 Bezug genommen.

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 9. Dezember 1993 (3 U 170/93) ausgeführt hat, verletzt das Verbreiten(-lassen) der Ausgabe Nr. 4/1993 des Magazins ... der Beklagten mit der beanstandeten Titelseite (Ablichtung A des angefochtenen Urteils) das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers schwerwiegend durch Ehrkränkende Missachtung seiner Menschenwürde im Kernbereich.

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93
    Soweit der Kläger mit den Argumenten der "fotobildnerischen Mittel" und des "platten Realitätsbezuges" das Vorliegen eines Kunstwerks bei der Fotomontage in Abrede nimmt, werden die Grundanforderungen an eine künstlerische Tätigkeit verkannt, die zur verfassungsrechtlichen Verbürgung der Kunstfreiheit festzulegen sind (BVerfG, NJW 1985, 261 ).

    Wie bereits der Senat im Urteil vom 09. Dezember 1993 ausgeführt hat, kann bei der wegen der Spannungslage zwischen der Kunstfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen notwendigen Abwägung der gegenläufig streitenden grundrechtlich geschützten Interessen (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1985, 261 ) vorliegend nur die Menschenwürde des Klägers vorrangig sein.

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93
    Dabei ist erlaubt und notwendig nur die Unterscheidung zwischen Kunst und Nichtkunst (BGH, AfP 1975, 911); eine Niveaukontrolle (eine Unterscheidung zum Beispiel zwischen "höherer und niederer" Kunst) liefe auf eine verfassungsrechtlich unstatthafte Inhaltskontrolle hinaus (BVerfG, NJW 1987, 2661 ).

    Dass mit der Darstellung und Schlagzeile "Sehr komisch, Herr E." gleichzeitig eine Meinung ausgedruckt wird, nimmt ihr nicht die Eigenschaft als Kunstwerk hierzu BVerfG, NJW 1987, 2661 m.w.N.).

  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93
    Ob ein derartig schwerer Eingriff in den Eigenwert der Persönlichkeit vorliegt, ist aufgrund der Gesamtumstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei u.a. im Einzelnen auf die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, das Ausmaß der Verbreitung der rechtswidrigen Veröffentlichung, die Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen - oder Rufschädigung des Verletzten und den Grad des Verschuldens des Handelnden abzustellen ist (BGH, NJW 1980, 994 ; NJW 1971, 698 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 148/78

    Persönlichkeitsverletzungen in einer Wahlkampfbroschüre einer politischen Partei

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93
    Ob ein derartig schwerer Eingriff in den Eigenwert der Persönlichkeit vorliegt, ist aufgrund der Gesamtumstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei u.a. im Einzelnen auf die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, das Ausmaß der Verbreitung der rechtswidrigen Veröffentlichung, die Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen - oder Rufschädigung des Verletzten und den Grad des Verschuldens des Handelnden abzustellen ist (BGH, NJW 1980, 994 ; NJW 1971, 698 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93
    Das ihr wesenseigene Merkmal, mit Verfremdungen, Verzerrungen und Übertreibungen zu arbeiten, kann auch ein Mittel der einfachen Meinungsäußerung sein (BVerfG, AfP 1992, 133 ).
  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93
    Dabei ist erlaubt und notwendig nur die Unterscheidung zwischen Kunst und Nichtkunst (BGH, AfP 1975, 911); eine Niveaukontrolle (eine Unterscheidung zum Beispiel zwischen "höherer und niederer" Kunst) liefe auf eine verfassungsrechtlich unstatthafte Inhaltskontrolle hinaus (BVerfG, NJW 1987, 2661 ).
  • RG, 05.06.1928 - I 288/28

    Beleidigung durch Satire

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93
    gewählten satirischen Gewandes" (so schon RGST 62, 183), zu ermitteln.
  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 139/80

    Persönlichkeitsrecht und Satire

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93
    Etwas anderes ist der von der Beklagten herangezogenen BGH-Entscheidung (AfP 1982, 173) nicht zu entnehmen.
  • LG Hamburg, 07.05.1993 - 324 O 259/93

    Freiräume und Grenzen politischer Karikatur und Satire

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93
    Mit Beschluss vom 31. März 1993 untersagte in dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren gleichen Rubrums das Landgericht Hamburg der Beklagten das Vertreiben der ...-Ausgabe Nr. 4/1993 und des Plakats mit jener Titelseite sowie das Werben mit der Anzeige ("Ablichtung B"); mit Urteil vom 07. Mai 1993 wurde die einstweilige Verfügung vom Landgericht bestätigt (324 O 259/93), mit Urteil des Senats vom 9. Dezember 1993 wurde die dagegen gerichtete Berufung zurückgewiesen (3 U 170/93).
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